Basicfläche nutzen

JA, ich möchte mich verbindlich anmelden und für mindestens 1 Jahr zu den mir bekannten Öffnungszeiten trainieren.
Du kannst ganz bequem hier sofort Deinen Vertrag online ausfüllen und an uns senden. Wir freuen uns auf Dich!

Tipp: Mitgliedschaft online abschließen:

So geht’s online:

  • Bitte lese Dir VOR dem Absenden des Formulars den Vertrag durch.
  • Fülle das untenstehende Formular komplett aus.
  • Überprüfe sämtliche Angaben vor dem Abenden.
  • Klicke auf „Vertrag abschließen und absenden“.
  • Du erhälst den Vertrag dann per E-Mail.
  • Wir melden uns bei Dir schnellstmöglich. damit Du flott los klegen kannst.

Klassisch Mitgliedschaft abschließen:

So kannst Du den Vertrag ausgedruckt ausfüllen:
  • Klicke hier: Vertrag als PDF.
  • Drucke den Vertrag aus.
  • Fülle den Vertrag mit Stift aus.
  • Unterschreibe den Vertrag.
  • Komme während der Öffnungszeiten zu uns und gebe den Vertrag unseren Mitarbeiter am Empfang.
  • Alles weitere klären wir dann bei uns.

Mitgliedsvertrag für die Basicfläche:

  1. Der Vertrag ist für den Bereich „Fitness“ oder „Fitness & Kurse“ (bitte unten im Formular wählen) gültig. Leistungsinhalt des Vertrages für den Bereich Fitness ist die Nutzung der Basic-Trainingsfläche. Leistungsinhalt für den Bereich Kurse ist die Teilnahme an allen auf dem Kursplan des A-K-tiv’s aufgeführten Kursen.
    Der Vertrag beginnt am Datum, welches unten ausgewählt wird.
    Der Vertrag verlängert sich nach einer vorausgegangenen Mindestlaufzeit von 12 Monaten jeweils um 1 Monat, falls nicht ein Monat vor Vertragsende ordnungsgemäß gekündigt wird.
  2. Eine einmalige Aufnahmegebühr in Höhe von 30,00 € wird mit Start des Vertrages fällig.
  3. Der Mitgliedsbeitrag beträgt monatlich für
    • Fitness Schüler, Azubi 24,00 Euro
    • Fitness Erwachsene 29,00 Euro
    • zzgl. Kurse 10,00 Euro

      Kurse sind nur in Kombination mit einem Fitnessvertrag buchbar.

  4. Der Mitgliedsbeitrag wird sofort in voller Höhe für ein ganzes Jahr fällig.
    Das A-K-tiv erklärt sich dazu bereit den Beitrag monatlich in Höhe des unten gewählten Vertragssumme zu berechnen.
    Er ist jeweils am Monatsersten bzw. zum 15. eines Monats fällig und wird per Lastschriftverfahren eingezogen. Für jede Mahnung wird eine Gebühr von 5,00 € erhoben. Für jede Rücklastschrift wird eine Gebühr in Höhe der jeweiligen Bankgebühren berechnet.
    Sollte das Mitglied mit einem oder mehreren Beiträgen in Zahlungsrückstand geraten, so wird der Gesamtbeitrag bis zum Vertragsende sofort fällig.
  5. Dem A-K-tiv ist es vorbehalten, den Mitgliedsbeitrag durch einseitige Erklärung in Textform zu erhöhen. Die Erhöhung wirkt dann mit einer Frist von einem Monat auf den Monatsersten. Eine solche Erhöhung ist maximal 2 x in 12 Kalendermonaten zulässig.
    Im Erhöhungsfalle ist das Mitglied berechtigt, das Vertragsverhältnis durch einseitige schriftliche Erklärung außerordentlich zu beenden. Die Beendigungserklärung wirkt auf den der Beitragserhöhung vorausgehenden Monatsletzten.
  6. Das A-K-tiv ist unabhängig von Ziffer 4 berechtigt, den Mitgliedsbeitrag zu erhöhen, wenn sich der gesetzliche Umsatzsteuersatz erhöht, wobei die Erhöhung nur in dem Maße erfolgt, wie sich der Umsatzsteuersatz erhöht.
    A-K-tiv wird das Preiserhöhungsrecht durch Erklärung in Textform (§ 126b BGB) ausüben. Die Preiserhöhung wird ab dem Zugang der Erklärung folgenden Monatsersten wirksam. In diesem Falle der Erhöhung ist eine außerordentliche Kündigung ausgeschlossen. Soweit sich die gesetzliche Umsatzsteuer ermäßigt, ermäßigt sich der Mitgliedsbeitrag entsprechend. Die Ermäßigung tritt mit der Verringerung der Umsatzsteuer ein.
  7. Befindet sich ein Mitglied in Verzug mit der Zahlung von mindestens zwei monatlichen Raten, so ist A-K-tiv berechtigt, den Vertrag außerordentlich fristlos zu kündigen. Das Mitglied bleibt in diesem Falle verpflichtet, für die Zeit bis zum regulären Ende des Vertrages den bis dahin geschuldeten Mitgliedsbeitrag in voller Höhe zu zahlen.
  8. Das Mitglied erkennt folgende Bestimmungen der Hausordnung verbindlich an:
    a) Jeder/s Gast / Mitglied muss sich ein- und auschecken. Bei Transponderverlust oder Beschädigungen am Transponder haftet der Besitzer für Schäden und/oder Verlust.
    b) Glasverpackungen jeglicher Art sind in der gesamten Einrichtung verboten (Verletzungsgefahr).
    c) Es gilt ein absolutes Rauchverbot für die gesamte Einrichtung.
    d) Bei Trainingsende sind alle Schlösser offen zu halten. Bei Zuwiderhandlung wird der Schrank kostenpflichtig geöffnet und eine Schrankmiete berechnet. Für zerstörte Schlösser wird ein Ersatz in Höhe von 75,00 € geleistet.
    e) Vor Nutzung des Fitnessbereiches sind die Hände an den, im Eingangsbereich aufgestellten Desinfektionsmittelspendern zu desinfizieren.
    f) Die Nutzung des Fitnessbereiches ist nur mit Handtuch gestattet. Das Betreten des Trainingsbereiches ist grundsätzlich nur mit geeigneter Sportbekleidung und sauberen Sportschuhen gestattet.
    g) Die Polsterflächen der Trainingsgeräte sind aus hygienischen Gründen mit einem Handtuch großflächig abzudecken. Wenn das Mitglied das Gerät verlässt, muss darauf geachtet werden, dass das Gerät trocken und für den Nachfolger einsatzbereit ist. Das Zurücklegen der Kurzhanteln und anderer Kleingeräte an den dazugehörigen Platz sollte selbstverständlich sein. Das Reservieren oder Belegen von mehreren Geräten gleichzeitig ist zu unterlassen.
    h) Abfälle sind in den dafür vorgesehenen Abfallbehältern zu entsorgen. Dekorationsgegenstände sind an ihren Plätzen zu belassen und nicht für den persönlichen Eigengebrauch bestimmt.

    i) Der Verzehr von Speisen im Trainingsraum ist nicht gestattet.
    j) Eigene Getränke dürfen selbstverständlich in nicht zerbrechlichen Gefäßen mitgebracht werden.
    k) Die Nutzung der Anlage ist auf eigene Gefahr.

  9. Bei ungebührlichem Verhalten eines Mitgliedes kann diesem nach erfolglos gebliebener Abmahnung fristlos gekündigt werden. Es besteht kein Anspruch auf Erstattung bereits geleisteter Zahlungen. Im Übrigen gilt Ziffer 7. Satz 2.

  10. Für abhanden gekommene Wertgegenstände wird keine Haftung übernommen.

  11. Das anwesende Personal ist berechtigt, soweit dies zur Aufrechterhaltung eines geordneten Betriebes des Studios, der Ordnung und Sicherheit oder Einhaltung der Hausordnung nötig ist, Weisungen zu erteilen. Diesen Weisungen ist Folge zu leisten.

  12. Verträge, die besondere Vereinbarungen (z.B. Entgeltvereinbarungen) beinhalten, werden nach Ablauf der ersten vereinbarten Vertragszeit automatisch angepasst, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart wurde. Mündliche Vereinbarungen sind nicht gültig.

  13. Bei einem betriebsbedingten Ausfall von Geräten oder Räumen besteht kein Anspruch auf Ersatzleistungen.

  14. Das Mitglied bestätigt durch die Nutzung von Angeboten, dass es gesundheitlich dazu in der Lage ist. Auf Anforderung durch den Trainer ist der Gesundheitszustand durch einen Arzt bestätigen zu lassen.

  15. Das Mitglied ist verpflichtet, Änderungen der Lebensumstände, Wohnortwechsel, Telefonnummernwechsel, Wechsel der Mailadresse sowie Namensänderungen, etc., welche vertragsrelevant sind, ohne eigenes schuldhaftes Verzögern, unverzüglich dem A-K-tiv mitzuteilen.

  16. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so lässt dies die Wirksamkeit des Vertrages sowie dessen übrige Bestimmungen unberührt.

  17. Das gesamte Gelände des A-K-tiv Therapiezentrums ist seit dem 31.03.2021 videoüberwacht.

  18. Wir arbeiten nach der europäischen Anforderung – papierfreies Büro. Dafür ist es zwingend erforderlich, eine Mailadresse zu hinterlassen. Die hinterlegten Mailadressen werden nicht für Werbung oder Ähnliches verwendet, sondern nur rein zur Kommunikation für Abläufe.

  19. Jedes Mitglied / Gast hat sich mittels Gesichtserkennung ein- und auszuchecken. Der Zutritt in den Sportbereich unter Umgehung der elektronischen Erfassung ist unzulässig. Bei Zuwiderhandlung ist das A-K-tiv berechtigt, dem Zuwiderhandelnden die fristlose Kündigung auszusprechen und ein Hausverbot zu erteilen. Der erhöhte Verwaltungsaufwand wird mit einer Pauschale in Höhe von 150 € in Rechnung gestellt.

  20. Schüler*innen und Student*innen sind dazu verpflichtet vor Beginn eines neuen Schuljahres / Studiensemesters ihren aktuellen Schüler- oder Studentenausweis dem A-K-tiv vorzulegen. Geschieht dies nicht, ist das A-K-tiv dazu berechtigt den Mitgliedsbeitrag auf den Erwachsenentarif anzupassen.

Meine Vertragsdaten zum Basicvertrag:

Hinweis:

Minderjährige Personen müssen zum Vertragsabschluß mit ihren Eltern während unserer Servicezeiten zu uns kommen.

Bitte wähle hier den gewünschten Vertrag. Details kannst Du in unserem Flyer einsehen.
Bitte gebe das Datum ein, an dem Dein Vertrag beginnen soll.

Lastschriftverfahren

Das Kleingedruckte:

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Du bist zwischen 16 und 20 Jahre alt? Bitte sende uns ein Foto Deines Personalausweises.
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ACHTUNG: Wir nutzen unser Newsletter-System dazu, mit unseren Mitgliedern im Kontakt zu bleiben und wichtige Informationen mitzuteilen,. daher wähle bitte "Ja".

Foto für unser Einlass-System

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Damit Du unsere Räumlichkeiten betreten kannst, benötigen wir ein aktuelles Foto Deines Gesichts. Bitte lade ein Foto Deines Gesichts hoch oder erstelle ein Portrait von Dir mit Deinen Smartphone. Bitte achte darauf, dass Dein Gesicht komplett zu sehen ist.

Meine Kosten und Unterschrift

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