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Du kannst ganz bequem hier sofort Deinen Vertrag online ausfüllen und an uns senden. 

 

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So geht’s online:

  • Bitte lese Dir VOR dem Absenden des Formulars den Vertrag durch
  • Fülle das untenstehende Formular komplett aus
  • Überprüfe sämtliche Angaben vor dem Absenden
  • Klicke auf „Vertrag abschließen und absenden“
  • Du erhältst den Vertrag dann per E-Mail
  • Wir melden uns bei Dir schnellstmöglich. damit Du flott los legen kannst

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So kannst Du den Vertrag ausgedruckt ausfüllen:

  • Klicke hier: Vertrag als PDF
  • Drucke den Vertrag aus
  • Fülle den Vertrag mit Stift aus
  • Unterschreibe den Vertrag
  • Komme während der Servicezeiten zu uns und gebe den Vertrag unseren Mitarbeiter am Empfang
  • Alles weitere klären wir dann bei uns

Gesundheitsvertrag:

  1. Der Vertrag ist für den medizinischen Trainingsbereich sowie Präventionskurs gültig. Leistungsinhalt des Vertrages ist die Nutzung des medizinischen Trainingsbereichs sowie Teilnahme an den Kursen in Verbindung mit der Sauna. Bei Teilnahme an Sonderleistungen und ausgewiesenen Kursen entstehen grundsätzlich Zusatzkosten, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.Der Vertrag beginnt am: Bitte geben Sie unten das gewünschte Datum ein.

    Der Vertrag verlängert sich nach einer vorausgegangenen Mindestlaufzeit von 12 Monaten jeweils um 1 Monat, falls nicht ein Monat vor Vertragsende ordnungsgemäß gekündigt wird.

  2. Eine einmalige Anmeldegebühr ist in Höhe von 30,00 € zu leisten.
  3. Der Mitgliedsbeitrag beträgt monatlich 64 € (58€ ermäßigt). Der Mitgliedsbeitrag wird sofort in voller Höhe fällig und zu 1/12 per Einzugsverfahren bezahlt. Er ist jeweils am Monatsersten bzw. zum 15. eines Monats fällig. Für jede Mahnung wird eine Gebühr von 5,00 € erhoben. Für jede Rücklastschrift wird eine Gebühr in Höhe der jeweiligen Bankgebühren berechnet.Sollte das Mitglied mit einem oder mehreren Beiträgen in Zahlungsrückstand geraten, so wird der Gesamtbeitrag bis zum Vertragsende sofort fällig.
  4. Jedes Mitglied / Gast habt sich mittels Transponder ein- und auszuchecken. Der Zutritt in den Sportbereich unter Umgehung der elektronischen Erfassung ist unzulässig. Bei Zuwiderhandlung ist das A-K-tiv berechtigt, dem Zuwiderhandelnden die fristlose Kündigung auszusprechen und ein Hausverbot zu erteilen. Der erhöhte Verwaltungsaufwand wird mit einer Pauschale in Höhe von 150 € in Rechnung gestellt.
  5. A-K-tiv ist es vorbehalten, den Mitgliedsbeitrag durch einseitige Erklärung in Textform zu erhöhen. Die Erhöhung wirkt dann mit einer Frist von einem Monat auf den Monatsersten. Eine solche Erhöhung ist maximal 2 x in 12 Kalendermonaten zulässig. Im Erhöhungsfalle ist das Mitglied berechtigt, das Vertragsverhältnis durch einseitige schriftliche Erklärung außerordentlich zu beenden. Die Beendigungserklärung wirkt auf den der Beitragserhöhung vorausgehenden Monatsletzten.
  6. A-K-tiv ist unabhängig von Ziffer 4 berechtigt, den Mitgliedsbeitrag zu erhöhen, wenn sich der gesetzliche Umsatzsteuersatz erhöht, wobei die Erhöhung nur in dem Maße erfolgt, wie sich der Umsatzsteuersatz erhöht.

    A-K-tiv wird das Preiserhöhungsrecht durch Erklärung in Textform (§ 126b BGB) ausüben. Die Preiserhöhung wird ab dem auf den Zugang der Erklärung folgenden Monatsersten wirksam. In diesem Falle der Erhöhung ist eine außerordentliche Kündigung ausgeschlossen. Soweit sich die gesetzliche Umsatzsteuer ermäßigt, ermäßigt sich der Mitgliedsbeitrag entsprechend. Die Ermäßigung tritt mit der Verringerung der Umsatzsteuer ein.

  7. Weist das Mitglied nach (durch ärztliches Attest oder Bestätigung des Arbeitgebers), während des Laufes eines ganzen Kalendermonats (vom 01. bis zum Monatsletzten) entweder krankheitsbedingt oder wegen berufsbedingter Ortsabwesenheit zu einer Inanspruchnahme von Leistungen nach diesem Vertag objektiv außerstande gewesen zu sein, so gilt: Dem Mitglied ist nach seiner Wahl für diesen Kalendermonat der Mitgliedsbeitrag gutzuschreiben, oder es ist ein Kalendermonat an die Laufzeit des Vertrages kostenfrei anzuhängen.
  8. Befindet sich ein Mitglied in Verzug mit der Zahlung von mindestens zwei monatlichen Mitgliedsbeiträgen, so ist A-K-tiv berechtigt, den Vertrag außerordentlich fristlos zu kündigen. Das Mitglied bleibt in diesem Falle verpflichtet, für die Zeit bis zum regulären Ende des Vertrages, 80 % der bis dahin eigentlich geschuldeten Mitgliedsbeiträge, zu zahlen.
  9. Das Mitglied erkennt folgende Bestimmungen der Hausordnung verbindlich an:

    a) Jeder/s Gast / Mitglied muss sich ein- und auschecken. Bei Transponderverlust oder Beschädigungen am Transponder haftet der Besitzer für Schäden und/oder Verlust.

    b) Sporttaschen sind in der Umkleide zu verstauen.

    c) Glasverpackungen jeglicher Art sind im gesamten Sport- und Nassbereich verboten (Verletzungsgefahr).

    d) Es gilt ein absolutes Rauchverbot für alle Sport- und Nassbereiche.

    e) Bei Trainingsende sind alle Schlösser offen zu halten. Bei Zuwiderhandlung wird der Schrank kostenpflichtig geöffnet und eine Schrankmiete berechnet. Für zerstörte Schlösser wird ein Ersatz in Höhe von 75,00 € geleistet.

    f) Die Nutzung der medizinischen Trainingsfläche ist nur mit Handtuch gestattet. Das Betreten des Trainingsbereiches ist grundsätzlich nur mit geeigneter Sportbekleidung und sauberen Sportschuhen erlaubt.

    g) Die Polsterflächen der Trainingsgeräte sind aus hygienischen Gründen mit einem Handtuch großflächig abzudecken. Bei Verlassen des Gerätes hat das Mitglied darauf zu achten, dass dieses trocken und einsatzbereit für den Nachfolger ist. Das Zurücklegen der Kurzhanteln und anderer Kleingeräte an den dazugehörigen Platz sollte selbstverständlich sein. Das Reservieren oder Belegen von mehreren Geräten gleichzeitig ist zu unterlassen.

    h) Vor Nutzung der Sauna ist zu duschen. Die Nutzung ist nur mit einem großen Handtuch als Unterlage zulässig. Es ist darauf zu achten, dass ausreichend Flüssigkeit zu sich genommen wurde.

    i) Abfälle sind in den dafür vorgesehenen Abfallbehältern zu entsorgen. Dekorationsgegenstände sind an ihren Plätzen zu belassen und nicht für den persönlichen Eigengebrauch bestimmt.

    j) Aus Rücksichtnahme auf andere Gäste bitten wir im Saunabereich verhaltene Sprachlautstärke und rücksichtsvolles Miteinander. Es herrscht absolutes Alkoholverbot im gesamten Sauna- und Duschbereich.

    k) Der Verzehr von Speisen ist in den Trainingsräumen nicht gestattet.

    l) Eigene Getränke dürfen selbstverständlich in nicht zerbrechlichen Gefäßen mitgebracht werden.

    m) Die Nutzung der Anlage ist auf eigene Gefahr.

  10. Bei ungebührlichem Verhalten eines Mitgliedes kann diesem nach erfolglos gebliebener Abmahnung fristlos gekündigt werden. Es besteht kein Anspruch auf Erstattung bereits geleisteter Zahlungen. Im Übrigen gilt Ziffer 7. Satz 2.
  11. Für abhanden gekommene Wertgegenstände wird keine Haftung übernommen.
  12. Das anwesende Personal ist berechtigt, soweit dies zur Aufrechterhaltung eines geordneten Betriebes des Studios, der Ordnung und Sicherheit oder Einhaltung der Hausordnung nötig ist, Weisungen zu erteilen. Diesen Weisungen ist Folge zu leisten.
  13. Verträge, die besondere Vereinbarungen (z.B. Entgeltvereinbarungen) beinhalten, werden nach Ablauf der ersten vereinbarten Vertragszeit automatisch angepasst, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.
    Mündliche Vereinbarungen sind nicht gültig.
  14. Bei einem betriebsbedingten Ausfall von Geräten oder Räumen besteht kein Anspruch auf Ersatzleistungen.
  15. Das Mitglied bestätigt durch die Nutzung von Angeboten, dass er gesundheitlich dazu in der Lage ist. Auf Anforderung durch den Trainer ist der Gesundheitszustand durch einen Arzt bestätigen zu lassen.
  16. Das Mitglied ist verpflichtet, Änderungen der Lebensumstände, Wohnortwechsel, Telefonnummernwechsel, Wechsel der Mailadresse sowie Namensänderungen, etc., welche vertragsrelevant sind, ohne eigenes schuldhaftes Verzögern, unverzüglich dem A-K-tiv mitzuteilen.
  17. Es besteht kein Anspruch auf volle Nutzbarkeit der Sauna. Bei Ausfall des Saunabereiches besteht kein Anspruch auf Ersatz oder Auszahlungen.
  18. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so lässt dies die Wirksamkeit des Vertrages sowie dessen übrige Bestimmungen unberührt.
  19. Aktuelle Preislisten gemäß Preisangabenverordnung liegen aus.
  20. Das gesamte Gelände des A-K-tiv Therapiezentrums ist seit dem 31.03.2021 videoüberwacht.
  21. Schüler*innen und Student*innen sind dazu verpflichtet vor Beginn eines neuen Schuljahres / Studiensemesters ihren aktuellen Schüler- oder Studentenausweis dem A-K-tiv vorzulegen. Geschieht dies nicht, ist das A-K-tiv dazu berechtigt den Mitgliedsbeitrag auf den Erwachsenentarif anzupassen.

Meine Vertragsdaten zum Gesundheitsvertrag:

Hinweis:

Minderjährige Personen müssen zum Vertragsabschluß mit ihren Eltern während unserer Servicezeiten zu uns kommen.

Bitte wähle hier den gewünschten Vertrag. Details kannst Du in unserem Flyer einsehen.
Bitte gebe das Datum ein, an dem Dein Vertrag beginnen soll.

Lastschriftverfahren

Das Kleingedruckte:

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Du bist zwischen 16 und 20 Jahre alt? Bitte sende uns ein Foto Deines Personalausweises.
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