AGB und Hausordnung
AGB und Hausordnung
Das Mitglied erkennt folgende Bestimmungen der Hausordnung verbindlich an:
- Zutritt und Transponder
1.1 Jedes Mitglied muss sich beim Betreten und Verlassen des Studios ein- und auschecken.
1.2 Der Zutritt zum Sportbereich unter Umgehung der elektronischen Erfassung ist unzulässig. Bei Zuwiderhandlung ist das A-K-tiv berechtigt, dem betreffenden Mitglied nach vorheriger Abmahnung die fristlose Kündigung auszusprechen und ein Hausverbot zu erteilen. Der dadurch entstehende Verwaltungsaufwand wird mit einer Pauschale in Höhe von 150 € berechnet.
1.3 Die Aufnahmegebühr beinhaltet bei der Premium-Fläche auch den Erwerb eines Transponders. Dieser geht damit in das Eigentum des Mitglieds über.
1.4 Bei Verlust oder Beschädigung des Transponders haftet das Mitglied für den Schaden. Ein Ersatz-Transponder kann kostenpflichtig erworben werden.
- Hausordnung
2.1 Glasverpackungen jeglicher Art sind in der gesamten Einrichtung verboten (Verletzungsgefahr).
2.2 In der gesamten Einrichtung gilt ein absolutes Rauchverbot.
2.3 Die Nutzung des Fitnessbereichs ist nur mit einem Handtuch gestattet. Das Betreten des Trainingsbereichs ist ausschließlich mit geeigneter Sportbekleidung und sauberen Sportschuhen erlaubt.
2.4 Eigene Getränke dürfen nur in nicht zerbrechlichen Gefäßen mitgebracht werden.
2.5 Der Verzehr von Speisen im Trainingsraum ist untersagt.
2.6 Das gesamte Gelände des A-K-tiv Therapiezentrums wird videoüberwacht.
2.7 Abfälle sind in den vorgesehenen Behältern zu entsorgen. Dekorationsgegenstände dürfen nicht entfernt oder zweckentfremdet werden.
2.8 Die Nutzung der Anlage erfolgt auf eigene Gefahr. Die Haftung für Schäden oder Verletzungen ist ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Betreibers.
2.9 Für abhanden gekommene Wertgegenstände wird keine Haftung übernommen, es sei denn, der Verlust ist auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Studios zurückzuführen.
2.10 Die Polsterflächen der Trainingsgeräte sind aus hygienischen Gründen mit einem Handtuch großflächig abzudecken.
2.11 Trainingsgeräte, Kurzhanteln und andere Kleingeräte sind nach Gebrauch an ihren Platz zurückzulegen.
2.12 Das Reservieren oder Belegen mehrerer Geräte gleichzeitig ist nicht gestattet.
2.13 Das anwesende Personal ist berechtigt, Weisungen zur Aufrechterhaltung von Ordnung und Sicherheit zu erteilen. Diesen ist Folge zu leisten.
2.14 Die Höchstgeschwindigkeit auf dem Parkplatz beträgt 15 km/h.
2.15 Parken ist nur in den gekennzeichneten Bereichen erlaubt. Unrechtmäßig abgestellte Fahrzeuge werden kostenpflichtig abgeschleppt.
- Medizinische Trainingsfläche
3.1 Nach Trainingsende sind alle Schränke offenzulassen. Bei Zuwiderhandlung werden sie kostenpflichtig geöffnet.
3.2 Vor Nutzung der Sauna ist zu duschen. Die Nutzung ist nur mit einem großen Handtuch als Unterlage gestattet. Alkoholkonsum ist im Sauna- und Duschbereich untersagt.
3.3 Bei einem Ausfall der Sauna besteht kein Anspruch auf Erstattung oder Ersatzleistungen, sofern der Ausfall nicht länger als 14 Tage andauert.
3.4 Eine Trainingsaufsicht ist von Mo-Fr, 09:00-12:00 Uhr und 16:00-20:00 Uhr vor Ort. Dies kann krankheitsbedingt oder urlaubsbedingt abweichen.
3.5 Das Anfertigen von Foto-, Video- oder Tonaufnahmen ist im gesamten Fitnessstudio ohne ausdrückliche Genehmigung der Studioleitung untersagt.
- Grundlagen
4.1 Bei Online-Verträgen besteht ein gesetzliches Widerrufsrecht von 14 Tagen ab Vertragsabschluss.
4.2 Die Nutzung der Trainingsflächen setzt Deutschkenntnisse in Wort und Schrift voraus.
4.3 Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
4.4 Das Mitglied bestätigt, gesundheitlich in der Lage zu sein, das Training durchzuführen. Auf Verlangen des Trainers ist ein ärztliches Attest vorzulegen.
4.5 Betriebsbedingte Ausfälle von Geräten oder Räumen begründen keinen Anspruch auf Ersatzleistungen.
4.6 Bei ungebührlichem Verhalten kann das Mitglied nach erfolgloser Abmahnung fristlos gekündigt werden. Eine Erstattung bereits geleisteter Zahlungen erfolgt nicht.
4.7 Zur papierlosen Kommunikation ist die Angabe einer E-Mail-Adresse erforderlich. Diese wird nicht für Werbezwecke genutzt.
4.8 Schülerinnen und Studentinnen müssen vor Beginn eines neuen Schuljahres/Studiensemesters einen gültigen Nachweis vorlegen, andernfalls wird der Mitgliedsbeitrag auf den Erwachsenentarif angepasst.
4.9 Vertragsrelevante Änderungen (z. B. Wohnortwechsel, Telefonnummernwechsel) sind unverzüglich mitzuteilen.
4.10 Für Sonderleistungen oder ausgewiesene Kurse können Zusatzkosten anfallen.
4.11 Der Vertrag verlängert sich nach der Mindestlaufzeit von 12 Monaten jeweils um einen Monat, sofern nicht mindestens ein Monat vor Vertragsende schriftlich gekündigt wird.
4.12 Training von Kindern unter 16 Jahren
Das Training von Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren ist ausschließlich in Anwesenheit einer erziehungsberechtigten Person gestattet. Die begleitende Aufsichtsperson muss selbst Mitglied des Fitnessstudios sein und über einen gültigen Mitgliedsvertrag des jeweiligen Bereichs verfügen. Die Aufsichtspflicht obliegt vollständig der erziehungsberechtigten Begleitperson. Das Fitnessstudio übernimmt keine Aufsichtspflicht für minderjährige Mitglieder unter 16 Jahren
4.13 Außerordentliche Kündigung durch das Studio
Das Fitnessstudio ist berechtigt, den Mitgliedsvertrag aus wichtigem Grund außerordentlich und fristlos zu kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn das Mitglied wiederholt oder schwerwiegend gegen die Hausordnung, die Nutzungsbedingungen oder wesentliche Vertragspflichten verstößt.
Im Falle einer solchen außerordentlichen Kündigung bleibt der Anspruch des Studios auf die vertraglich vereinbarten Zahlungen bis zum regulären Ende der Vertragslaufzeit bestehen, sofern die Pflichtverletzung des Mitglieds den Grund für die fristlose Kündigung darstellt.
Die Geltendmachung weitergehender Schadensersatzansprüche bleibt unberührt.
- Basic Trainingsfläche
5.1 Die Basic Trainingsfläche ist personalfrei.
5.2 Die Nutzung ist für Mitglieder mit einem Vertrag für die Medizinische Trainingsfläche möglich. Eine einmalige Freischaltung ist erforderlich unter: www.a-k-tiv.de/mitgliedschaft-alt/foto-upload
- Ferienspecial Medizinische Trainingsfläche
6.1 Das Ferienspecial umfasst die Nutzung der Medizinischen Trainingsfläche, Kurse und den Sauna-Bereich.
6.2 Für den Transponder wird eine Kaution von 15 € erhoben, die bei Rückgabe erstattet wird.
- Sonderregelung/Aktion bei Anbieterwechsel
7.1 Mitglieder, die bei Vertragsabschluss nachweisen, dass sie noch über einen laufenden, jedoch bereits gekündigten Fitnessstudiovertrag bei einem anderen Anbieter verfügen, erhalten die Möglichkeit, unsere Trainingsflächen bereits bis zu sechs Monate vor Beginn der regulären Vertragslaufzeit kostenfrei zu nutzen.
Die reguläre Vertragslaufzeit gemäß diesem Vertrag beginnt automatisch am Tag nach dem offiziellen Vertragsende mit dem bisherigen Anbieter, wie durch eine schriftliche Kündigungsbestätigung oder einen vergleichbaren Nachweis belegt.
Während der kostenfreien Vorabnutzung gelten sämtliche Haus- und Nutzungsordnungen uneingeschränkt. Es besteht in dieser Zeit kein Anspruch auf weitere vertragliche Leistungen (z. B. Personaltraining, Kursangebote), sofern nicht ausdrücklich anderweitig vereinbart.
Version: 05.25