AGB und Hausordnung

Das Mitglied erkennt folgende Bestimmungen der Hausordnung verbindlich an:

a)        a) Zutritt, Transponder

a.1) Jeder/s Gast / Mitglied muss sich ein- und auschecken.

a.2) Der Zutritt in den Sportbereich unter Umgehung der elektronischen Erfassung ist unzulässig. Bei Zuwiderhandlung ist das A-K-tiv berechtigt, dem Zuwiderhandelnden die fristlose Kündigung auszusprechen und ein Hausverbot zu erteilen. Der erhöhte Verwaltungsaufwand wird mit einer Pauschale in Höhe von 150 € in Rechnung gestellt.

a.3) Die Aufnahmegebühr beinhaltet bei der Premiumfläche auch den Erwerb des Transponders. Dieser wird damit käuflich erworben.

a.4) Bei Transponderverlust (Premiumfläche und Basic-Kurse) oder Beschädigungen am Transponder haftet der Besitzer für Schäden und/oder Verlust. 

b)       b) Hausordnung

b.1) Glasverpackungen jeglicher Art sind in der gesamten Einrichtung verboten (Verletzungsgefahr). 

b.2) Es gilt ein absolutes Rauchverbot für die gesamte Einrichtung. 

b.3) Die Nutzung des Fitnessbereiches ist nur mit Handtuch gestattet. Das Betreten des Trainingsbereiches ist grundsätzlich nur mit geeigneter Sportbekleidung und sauberen Sportschuhen gestattet. 

b.4) Eigene Getränke dürfen nur in nicht zerbrechlichen Gefäßen mitgebracht werden.

b.5) Der Verzehr von Speisen im Trainingsraum ist nicht gestattet. 

b.6) Das gesamte Gelände des A-K-tiv Therapiezentrums ist videoüberwacht.

b.7) Abfälle sind in den dafür vorgesehenen Abfallbehältern zu entsorgen. Dekorationsgegenstände sind an ihren Plätzen zu belassen und nicht für den persönlichen Eigengebrauch bestimmt. 

b.8) Die Nutzung der Anlage ist auf eigene Gefahr. 

b.9) Für abhanden gekommene Wertgegenstände wird keine Haftung übernommen.

b.10) Die Polsterflächen der Trainingsgeräte sind aus hygienischen Gründen mit einem Handtuch großflächig abzudecken. Wenn das Mitglied das Gerät verlässt, muss darauf geachtet werden, dass das Gerät trocken und für den Nachfolger einsatzbereit ist.

b.11) Das Zurücklegen der Kurzhanteln und anderer Kleingeräte an den dazugehörigen Platz sollte selbstverständlich sein.

b.12) Das Reservieren oder Belegen von mehreren Geräten gleichzeitig ist verboten. 

b.13) Das anwesende Personal ist berechtigt, soweit dies zur Aufrechterhaltung eines geordneten Betriebes des Studios, der Ordnung und Sicherheit oder Einhaltung der Hausordnung nötig ist, Weisungen zu erteilen. Diesen Weisungen ist Folge zu leisten. 

b.14) Das Befahren des Parkplatzes ist mit einer Höchstgeschwindigkeit von 15km/h zulässig. 

b.15) Das Parken ist nur in den gekennzeichneten Bereichen zulässig. Fahrzeuge, die unzulässig abgestellt wurden werden kostenpflichtig abgeschleppt.

 c)      c) Medizinische-Trainingsfläche

c.1) Bei Trainingsende sind alle Schränke offen zu halten. Bei Zuwiderhandlung wird der Schrank kostenpflichtig geöffnet und eine Schrankmiete berechnet. Für zerstörte Schlösser wird ein Ersatz in Höhe von 75,00 € geleistet.

c.2) Vor Nutzung der Sauna ist zu duschen. Die Nutzung ist nur mit einem großen Handtuch als Unterlage zulässig. Es ist darauf zu achten, dass ausreichend Flüssigkeit zu sich genommen wurde.

c.3) Aus Rücksichtnahme auf andere Gäste bitten wir im Saunabereich verhaltene Sprachlautstärke und rücksichtsvolles Miteinander. Es herrscht absolutes Alkoholverbot im gesamten Sauna- und Duschbereich.

c.4) Es besteht kein Anspruch auf volle Nutzbarkeit der Sauna. Bei Ausfall des Saunabereiches besteht kein Anspruch auf Ersatz oder Auszahlungen.

c.5) Auf der Medizinische Trainingsfläche ist eine Trainingsaufsicht von Mo-Fr. 09.00-.12.00 Uhr und 16.00 bis 20.00 Uhr vor Ort ist. Dies kann durch Krankheit und Urlaub abweichen.

c.6) Der Vertrag für die Medizinische Trainingsfläche ist für den Trainingsbereich sowie Präventionskurs gültig. Leistungsinhalt des Vertrages ist die Nutzung des medizinischen Trainingsbereichs sowie Teilnahme an den Kursen in Verbindung mit der Sauna.

c.7) Alle Nutzerinnen und Nutzer der Einrichtung erklären sich mit der Anmeldung und Nutzung der angebotenen Leistungen damit einverstanden, dass im Rahmen der Betreuung, Anleitung und Unterstützung durch das Fachpersonal oder die Trainer körperlicher Kontakt, wie z. B. Berührungen, zur Korrektur von Bewegungen, zur Unterstützung oder zur Sicherheit, erfolgen kann. Sollte eine Nutzerin oder ein Nutzer mit einem körperlichen Kontakt nicht einverstanden sein oder diesen einschränken wollen, ist dies vor Beginn der jeweiligen Aktivität oder im konkreten Einzelfall ausdrücklich mitzuteilen. In einem solchen Fall wird nach Möglichkeit auf körperlichen Kontakt verzichtet oder eine alternative Lösung angeboten.“

d)        d) Grundlagen

           d.1) Onlineverträge haben ein Widerrufsrecht von 14 Tagen.

d.2) Für die Nutzung der Trainingsflächen ist das Verständnis der deutschen Sprache in Schrift  und Wort Grundvoraussetzung.

d.3) Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so lässt dies die Wirksamkeit des Vertrages sowie dessen übrige Bestimmungen unberührt. 

d.4) Das Mitglied bestätigt durch die Nutzung von Angeboten, dass es gesundheitlich dazu in der Lage ist. Auf Anforderung durch den Trainer ist der Gesundheitszustand durch einen Arzt bestätigen zu lassen. 

d.5) Bei einem betriebsbedingten Ausfall von Geräten oder Räumen besteht kein Anspruch auf Ersatzleistungen.

d.6) Bei ungebührlichem Verhalten eines Mitgliedes kann diesem nach erfolglos gebliebener Abmahnung fristlos gekündigt werden. Es besteht kein Anspruch auf Erstattung bereits geleisteter Zahlungen.

d.7) Wir arbeiten nach der europäischen Anforderung – papierfreies Büro. Dafür ist es zwingend erforderlich, eine Mailadresse zu hinterlassen. Die hinterlegten Mailadressen werden nicht für Werbung oder Ähnliches verwendet, sondern nur rein zur Kommunikation für Abläufe.

d.8) Schüler*innen und Student*innen sind dazu verpflichtet vor Beginn eines neuen Schuljahres / Studiensemesters ihren aktuellen Schüler- oder Studentenausweis dem A-K-tiv vorzulegen. Geschieht dies nicht, ist das A-K-tiv dazu berechtigt den Mitgliedsbeitrag auf den Erwachsenentarif anzupassen.

d.9) Das Mitglied ist verpflichtet, Änderungen der Lebensumstände, Wohnortwechsel, Telefonnummernwechsel, Wechsel der Mailadresse sowie Namensänderungen, etc., welche vertragsrelevant sind, ohne eigenes schuldhaftes Verzögern, unverzüglich dem A-K-tiv mitzuteilen. 

d.10) Bei Teilnahme an Sonderleistungen und ausgewiesenen Kursen entstehen grundsätzlich Zusatzkosten, soweit nichts anderes schrift lich vereinbart wurde.

d.11) Der Vertrag verlängert sich nach einer vorausgegangenen Mindestlaufzeit von 12 Monaten jeweils um 1 Monat, falls nicht ein Monat vor Vertragsende ordnungsgemäß gekündigt wird.

e)        e) Basic-Trainingsfläche

           e.1) Die Basic-Trainingsfläche ist personalfrei

 e.2) Die Nutzung der Basic-Trainingsfläche ist für Inhaber eines Vertrages für die Medizinische-Trainingsfläche möglich. Für die Nutzung ist eine einmalige Freischaltung nötig. Nutzen Sie dafür folgendes Formular https://www.a-k-tiv.de/mitgliedschaft-alt/foto-upload/ .

f) Ferienspecial Medizinische-Trainingsfläche

f.1) Das Ferienspecial bezieht sich nur auf die Nutzung der Medizinische Trainingsfläche sowie, Kursen & Sauna-Bereich.

f.2) Für den Transponder wird eine Kaution von 15€ erhoben, diese wird bei Rückgabe erstattet.


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