AGB und Hausordnung

Hausordnung für die Trainingsflächen

Das Mitglied erkennt folgende Bestimmungen der Hausordnung verbindlich an:

Der Gesundheitsvertrag für die Premiumfläche ist für den medizinischen Trainingsbereich sowie Präventionskurs gültig. Leistungsinhalt des Vertrages ist die Nutzung des medizinischen Trainingsbereichs sowie Teilnahme an den Kursen in Verbindung mit der Sauna. Bei Teilnahme an Sonderleistungen und ausgewiesenen Kursen entstehen grundsätzlich Zusatzkosten, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart wurde. Der Vertrag verlängert sich nach einer vorausgegangenen Mindestlaufzeit von 12 Monaten jeweils um 1 Monat, falls nicht ein Monat vor Vertragsende ordnungsgemäß gekündigt wird.

a) Jeder/s Gast / Mitglied muss sich ein- und auschecken. Bei Transponderverlust (Premiumfläche und Basic-Kurse) oder Beschädigungen am Transponder haftet der Besitzer für Schäden und/oder Verlust.

b) Glasverpackungen jeglicher Art sind in der gesamten Einrichtung verboten (Verletzungsgefahr).

c) Es gilt ein absolutes Rauchverbot für die gesamte Einrichtung.

d) Bei Trainingsende sind alle Schlösser (Premiumfläche) offen zu halten. Bei Zuwiderhandlung wird der Schrank kostenpflichtig geöffnet und eine Schrankmiete berechnet. Für zerstörte Schlösser wird ein Ersatz in Höhe von 75,00 € geleistet.

e) Die Nutzung des Fitnessbereiches ist nur mit Handtuch gestattet. Das Betreten des Trainingsbereiches ist grundsätzlich nur mit geeigneter Sportbekleidung und sauberen Sportschuhen gestattet.

f) Die Polsterflächen der Trainingsgeräte sind aus hygienischen Gründen mit einem Handtuch großflächig abzudecken. Wenn das Mitglied das Gerät verlässt, muss darauf geachtet werden, dass das Gerät trocken und für den Nachfolger einsatzbereit ist. Das Zurücklegen der Kurzhanteln und anderer Kleingeräte an den dazugehörigen Platz sollte selbstverständlich sein. Das Reservieren oder Belegen von mehreren Geräten gleichzeitig ist zu unterlassen.

g) Abfälle sind in den dafür vorgesehenen Abfallbehältern zu entsorgen. Dekorationsgegenstände sind an ihren Plätzen zu belassen und nicht für den persönlichen Eigengebrauch bestimmt.

h) Der Verzehr von Speisen im Trainingsraum ist nicht gestattet.

i) Eigene Getränke dürfen selbstverständlich in nicht zerbrechlichen Gefäßen mitgebracht werden.

j) Die Nutzung der Anlage ist auf eigene Gefahr.

k) Premiumfläche!! Vor Nutzung der Sauna ist zu duschen. Die Nutzung ist nur mit einem großen Handtuch als Unterlage zulässig. Es ist darauf zu achten, dass ausreichend Flüssigkeit zu sich genommen wurde.

l) Aus Rücksichtnahme auf andere Gäste bitten wir im Saunabereich verhaltene Sprachlautstärke und rücksichtsvolles Miteinander. Es herrscht absolutes Alkoholverbot im gesamten Sauna- und Duschbereich.

m) Bei ungebührlichem Verhalten eines Mitgliedes kann diesem nach erfolglos gebliebener Abmahnung fristlos gekündigt werden. Es besteht kein Anspruch auf Erstattung bereits geleisteter Zahlungen. Im Übrigen gilt Ziffer 7. Satz 2.

n) Für abhanden gekommene Wertgegenstände wird keine Haftung übernommen.

o) Das anwesende Personal ist berechtigt, soweit dies zur Aufrechterhaltung eines geordneten Betriebes des Studios, der Ordnung und Sicherheit oder Einhaltung der Hausordnung nötig ist, Weisungen zu erteilen. Diesen Weisungen ist Folge zu leisten.

p) Bei einem betriebsbedingten Ausfall von Geräten oder Räumen besteht kein Anspruch auf Ersatzleistungen.

q) Das Mitglied bestätigt durch die Nutzung von Angeboten, dass es gesundheitlich dazu in der Lage ist. Auf Anforderung durch den Trainer ist der Gesundheitszustand durch einen Arzt bestätigen zu lassen.

r) Das Mitglied ist verpflichtet, Änderungen der Lebensumstände, Wohnortwechsel, Telefonnummernwechsel, Wechsel der Mailadresse sowie Namensänderungen, etc., welche vertragsrelevant sind, ohne eigenes schuldhaftes Verzögern, unverzüglich dem A-K-tiv mitzuteilen.

s) Premiumfläche!! Es besteht kein Anspruch auf volle Nutzbarkeit der Sauna. Bei Ausfall des Saunabereiches besteht kein Anspruch auf Ersatz oder Auszahlungen.

t) Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so lässt dies die Wirksamkeit des Vertrages sowie dessen übrige Bestimmungen unberührt.

u) Das gesamte Gelände des A-K-tiv Therapiezentrums ist seit dem 31.03.2021 videoüberwacht.

v) Wir arbeiten nach der europäischen Anforderung – papierfreies Büro. Dafür ist es zwingend erforderlich, eine Mailadresse zu hinterlassen. Die hinterlegten Mailadressen werden nicht für Werbung oder Ähnliches verwendet, sondern nur rein zur Kommunikation für Abläufe.

w) Jedes Mitglied / Gast hat sich mittels Gesichtserkennung ein- und auszuchecken. Der Zutritt in den Sportbereich unter Umgehung der elektronischen Erfassung ist unzulässig. Bei Zuwiderhandlung ist das A-K-tiv berechtigt, dem Zuwiderhandelnden die fristlose Kündigung auszusprechen und ein Hausverbot zu erteilen. Der erhöhte Verwaltungsaufwand wird mit einer Pauschale in Höhe von 150 € in Rechnung gestellt.

x) Schüler*innen und Student*innen sind dazu verpflichtet vor Beginn eines neuen Schuljahres / Studiensemesters ihren aktuellen Schüler- oder Studentenausweis dem A-K-tiv vorzulegen. Geschieht dies nicht, ist das A-K-tiv dazu berechtigt den Mitgliedsbeitrag auf den Erwachsenentarif anzupassen.

y) Wir weisen darauf hin, dass nur 2-mal die Woche am Nachmittag (Basicfläche) und Montag bis Freitag von 09.00 bis 12.00 Uhr / 16.00 bis 20.00 Uhr (Premiumfläche) eine Trainingsaufsicht vor Ort ist. Dies kann durch Krankheit und Urlaub abweichen.