AGB und Hausordnung

AGB und Hausordnung

 

Das Mitglied erkennt folgende Bestimmungen der Hausordnung verbindlich an:

 

  1. Zutritt und Transponder
  • Jedes Mitglied / Gast hat sich mittels Transponder ein- und auszuchecken.
  • Der Zutritt in den Sportbereich unter Umgehung der elektronischen Erfassung ist unzulässig. Bei Zuwiderhandlung ist das A-K-tiv berechtigt, dem Zuwiderhandelnden die fristlose Kündigung auszusprechen und ein Hausverbot zu erteilen. Der erhöhte Verwaltungsaufwand wird mit einer Pauschale in Höhe von 150 € in Rechnung gestellt.
  • Eine einmalige Anmeldegebühr ist in Höhe von 30,00 € zu leisten.
  • Die Aufnahmegebühr beinhaltet bei der Premium-Fläche auch den Erwerb eines Transponders. Dieser geht damit in das Eigentum des Mitglieds über.
  • Bei Verlust oder Beschädigung des Transponders haftet das Mitglied für den Schaden. Ein Ersatz-Transponder kann kostenpflichtig erworben werden.

 

  1. Hausordnung
  • Glasverpackungen jeglicher Art sind im gesamten Sport- und Nassbereich verboten (Verletzungsgefahr).
  • Sporttaschen sind in der Umkleide zu verstauen.
  • Es gilt ein absolutes Rauchverbot für alle Sport- und Nassbereiche.
  • Die Polsterflächen der Trainingsgeräte sind aus hygienischen Gründen mit einem Handtuch großflächig abzudecken. Bei Verlassen des Gerätes hat das Mitglied darauf zu achten, dass dieses trocken und einsatzbereit für den Nachfolger ist. Das Zurücklegen der Kurzhanteln und anderer Kleingeräte an den dazugehörigen Platz sollte selbstverständlich sein. Das Reservieren oder Belegen von mehreren Geräten gleichzeitig ist zu unterlassen.
  • Der Verzehr von Speisen ist in den Trainingsräumen nicht gestattet.
  • Abfälle sind in den dafür vorgesehenen Abfallbehältern zu entsorgen. Dekorationsgegenstände sind an ihren Plätzen zu belassen und nicht für den persönlichen Eigengebrauch bestimmt.
  • Die Nutzung der Anlage erfolgt auf eigene Gefahr. Die Haftung für Schäden oder Verletzungen ist ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Betreibers.
  • Für abhanden gekommene Wertgegenstände wird keine Haftung übernommen, es sei denn, der Verlust ist auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Studios zurückzuführen.
  • Das anwesende Personal ist berechtigt, soweit dies zur Aufrechterhaltung eines geordneten Betriebes des Studios, der Ordnung und Sicherheit oder Einhaltung der Hausordnung nötig ist, Weisungen zu erteilen. Diesen Weisungen ist Folge zu leisten.
  • Die Höchstgeschwindigkeit auf dem Parkplatz beträgt 15 km/h.
  • Parken ist nur in den gekennzeichneten Bereichen erlaubt. Unrechtmäßig abgestellte Fahrzeuge werden kostenpflichtig abgeschleppt.
  1. Medizinische Trainingsfläche
  • Nach Trainingsende sind alle Schränke offenzulassen. Bei Zuwiderhandlung werden sie kostenpflichtig geöffnet.
  • Vor Nutzung der Sauna ist zu duschen. Die Nutzung ist nur mit einem großen Handtuch als Unterlage zulässig. Es ist darauf zu achten, dass ausreichend Flüssigkeit zu sich genommen wurde.
  • Aus Rücksichtnahme auf andere Gäste bitten wir im Saunabereich verhaltene Sprachlautstärke und rücksichtsvolles Miteinander. Es herrscht absolutes Alkoholverbot im gesamten Sauna- und Duschbereich. Bei einem Ausfall der Sauna besteht kein Anspruch auf Erstattung oder Ersatzleistungen, sofern der Ausfall nicht länger als 14 Tage andauert.
  • Wir weisen darauf hin, dass von Montag bis Freitag eine Trainingsaufsicht von 09.00 bis 12.00 Uhr und von 16.00 bis 20.00 Uhr anwesend ist. Dies kann durch Krankheit und Urlaub abweichen.
  • Das Anfertigen von Foto-, Video- oder Tonaufnahmen ist im gesamten Fitnessstudio ohne ausdrückliche Genehmigung der Studioleitung untersagt.
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    4. Grundlagen

  • Aktuelle Preislisten gemäß Preisangabenverordnungen liegen aus.
  • Das gesamte Gelände des A-K-tiv Therapiezentrums ist seit dem 31.03.2021 videoüberwacht.
  • Die Geltendmachung weitergehender Schadensersatzansprüche bleibt unberührt.
  • Bei Online-Verträgen besteht ein gesetzliches Widerrufsrecht von 14 Tagen ab Vertragsabschluss.
  • Die Nutzung der Trainingsflächen setzt Deutschkenntnisse in Wort und Schrift voraus.
  • Der Mitgliedsbeitrag wird sofort in voller Höhe fällig und zu 1/12 per Einzugsverfahren bezahlt. Er ist jeweils am Monatsersten bzw. zum 15. eines Monats fällig. Für jede Mahnung wird eine Gebühr von 5,00 € Für jede Rücklastschrift wird eine Gebühr in Höhe der jeweiligen Bankgebührenberechnet.
  • Sollte das Mitglied mit einem oder mehreren Beiträgen in Zahlungsrückstand geraten, so wird der Gesamtbeitrag bis zum Vertragsende sofort fällig.
  • A-K-tiv ist es vorbehalten, den Mitgliedsbeitrag durch einseitige Erklärung in Textform zu erhöhen. Die Erhöhung wirkt dann mit einer Frist von einem Monat auf den Monatsersten. Eine solche Erhöhung ist maximal 2 x in 12 Kalendermonaten zulässig. Im Erhöhungsfalle ist das Mitglied berechtigt, das Vertragsverhältnis durch einseitige schriftliche Erklärung außerordentlich zu beenden. Die Beendigungserklärung wirkt auf den der Beitragserhöhung vorausgehenden Monatsletzten.
  • A-K-tiv ist unabhängig von Ziffer 4.5 berechtigt, den Mitgliedsbeitrag zu erhöhen, wenn sich der gesetzliche Umsatzsteuersatz erhöht, wobei die Erhöhung nur in dem Maße erfolgt, wie sich der Umsatzsteuersatz erhöht.
  • A-K-tiv wird das Preiserhöhungsrecht durch Erklärung in Textform (§ 126b BGB) ausüben. Die Preiserhöhung wird ab dem auf den Zugang der Erklärung folgenden Monatsersten wirksam. In diesem Falle der Erhöhung ist eine außerordentliche Kündigung ausgeschlossen. Soweit sich die gesetzliche Umsatzsteuer ermäßigt, ermäßigt sich der Mitgliedsbeitrag entsprechend. Die Ermäßigung tritt mit der Verringerung der Umsatzsteuer ein.
  • Eine Anpassung erfolgt frühestens nach 12 Monaten und wird mindestens 4 Wochen vor Inkrafttreten in Textform angekündigt. Übersteigt die Erhöhung 5 % des bisherigen Beitrags, besteht ein Sonderkündigungsrecht zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens.
  • Verträge, die besondere Vereinbarungen (z.B. Entgeltvereinbarungen) beinhalten, werden nach Ablauf der ersten vereinbarten Vertragszeit automatisch angepasst, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.
  • Mündliche Vereinbarungen sind nicht gültig.
  • Das Mitglied bestätigt durch die Nutzung von Angeboten, dass er gesundheitlich dazu in der Lage ist. Auf Anforderung durch den Trainer ist der Gesundheitszustand durch einen Arzt bestätigen zu lassen.
  • Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der Preisangaben übrigen Bestimmungen unberührt.
  • Das Mitglied bestätigt, gesundheitlich in der Lage zu sein, das Training durchzuführen. Auf Verlangen des Trainers ist ein ärztliches Attest vorzulegen.
  • Bei einem betriebsbedingten Ausfall von Geräten oder Räumen besteht kein Anspruch auf Ersatzleistungen.
  • Bei ungebührlichem Verhalten eines Mitgliedes kann diesem nach erfolglos gebliebener Abmahnung fristlos gekündigt werden. Es besteht kein Anspruch auf Erstattung bereits geleisteter Zahlungen.
  • Zur papierlosen Kommunikation ist die Angabe einer E-Mail-Adresse erforderlich. Diese wird nicht für Werbezwecke genutzt.
  • Schüler*innen und Student*innen sind dazu verpflichtet vor Beginn eines neuen Schuljahres / Studiensemesters ihren aktuellen Schüler- oder Studentenausweis dem A-K-tiv vorzulegen. Geschieht dies nicht, ist das A-K-tiv dazu berechtigt den Mitgliedsbeitrag auf den Erwachsenentarif anzupassen.
  • Vertragsrelevante Änderungen (z. B. Wohnortwechsel, Telefonnummernwechsel) sind unverzüglich mitzuteilen.
  • Für Sonderleistungen oder ausgewiesene Kurse können Zusatzkosten anfallen.
  • Der Vertrag verlängert sich nach der vorausgegangenen Mindestlaufzeit von 12 Monaten jeweils um einen Monat, falls nicht ein Monat vor Vertragsende ordnungsgemäß gekündigt wird.
  • Das Training von Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren ist ausschließlich in Anwesenheit einer erziehungsberechtigten Person gestattet. Die begleitende Aufsichtsperson muss selbst Mitglied des Fitnessstudios sein und über einen gültigen Mitgliedsvertrag des jeweiligen Bereichs verfügen. Die Aufsichtspflicht obliegt vollständig der erziehungsberechtigten Begleitperson.
  • Außerordentliche Kündigung durch das Studio. Das Fitnessstudio ist berechtigt, den Mitgliedsvertrag aus wichtigem Grund außerordentlich und fristlos zu kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn das Mitglied wiederholt oder schwerwiegend gegen die Hausordnung, die Nutzungsbedingungen oder wesentliche Vertragspflichten verstößt. Im Falle einer solchen außerordentlichen Kündigung bleibt der Anspruch des Studios auf die vertraglich vereinbarten Zahlungen bis zum regulären Ende der Vertragslaufzeit bestehen, sofern die Pflichtverletzung des Mitglieds den Grund für die fristlose Kündigung darstellt.
  • Sonderregelung/Aktion bei Anbieterwechsel Mitglieder, die bei Vertragsabschluss nachweisen, dass sie noch über einen laufenden, jedoch bereits gekündigten Fitnessstudiovertrag bei einem anderen Anbieter verfügen, erhalten die Möglichkeit, unsere Trainingsflächen bereits bis zu sechs Monate vor Beginn der regulären Vertragslaufzeit kostenfrei zu nutzen. Die reguläre Vertragslaufzeit gemäß diesem Vertrag beginnt automatisch am Tag nach dem offiziellen Vertragsende mit dem bisherigen Anbieter, wie durch eine schriftliche Kündigungsbestätigung oder einen vergleichbaren Nachweis belegt. Während der kostenfreie
  • Vorabnutzung gelten sämtliche Haus- und Nutzungsordnungen uneingeschränkt. Es besteht in dieser Zeit kein Anspruch auf weitere vertragliche Leistungen (z. B. Personaltraining, Kursangebote), sofern nicht ausdrücklich anderweitig vereinbart.

 

  1. Basic Trainingsfläche
  • Die Basic Trainingsfläche ist personalfrei.
  • Die Nutzung ist für Mitglieder mit einem Vertrag für die Medizinische Trainingsfläche möglich. Eine einmalige Freischaltung ist erforderlich unter: a-k-tiv.de/mitgliedschaft-alt/foto-upload

 

  1. Ferienspecial Medizinische Trainingsfläche
  • Das Ferienspecial umfasst die Nutzung der Medizinischen Trainingsfläche, Kurse und den Sauna-Bereich.
  •   Für den Transponder wird eine Kaution von 15 € erhoben, die bei Rückgabe erstattet wird.

Version: 03.26